Kauf- und Eigentumsrechte: Möglichkeiten für die Sicherheit

Bei Verträgen, die zwischen zwei Parteien abgeschlossen werden, spielen die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine große Rolle. Hier werden unter anderem die Kauf- und Eigentumsrechte geregelt. Diese besagen, dass mit einem Kauf der Besitz und die Gefahr auf einen Käufer übergehen. Dies ist auch bei Gegenständen der Fall, die angezahlt sind oder bei einem Verkäufer aufbewahrt werden. Die Anzahlung hat für den Käufer die Pflicht, den Kaufgegenstand auch abzunehmen.

Die Eigentumsrechte allerdings erhält der Käufer erst dann, wenn der Gegenstand vollständig bezahlt ist. Auch beim Kauf von Immobilien ergeben sich Kauf- und Eigentumsrechte. Allerdings ist man sich als Käufer oder Verkäufer nicht immer sicher und man geht beim Grundstückskauf Risiken ein. Vor denen kann man sich, trotz der eigentlich herrschenden Kauf- und Eigentumsrechte, durch einen Notar schützen. Der Käufer geht beispielsweise das Risiko ein, dass er den Kaufpreis bezahlt, dafür aber kein lastenfreies Eigentum an einem Grundstück erhält. Der Verkäufer wiederum geht das Risiko ein, dass er sein Eigentum verliert, bevor ein Käufer den vollständigen Kaufpreis bezahlt hat.

Fälligkeitsmitteilung

Sicherlich gelten die Kauf- und Eigentumsrechte, allerdings kann ein Schutz für beide Seiten ein größeres Vertrauen bringen. Es gibt unterschiedliche Wege für einen gegenseitigen Schutz. So muss es nicht zwingend sein, dass der Käufer den Kaufpreis direkt an den Verkäufer oder auch einen Gläubiger bezahlt, sondern auf das Anderkonto bei einem Notar. Diese Möglichkeit wird oft genutzt, allerdings ist sie nicht immer zulässig.

Eine andere Möglichkeit die Kauf- und Eigentumsrechte durchsetzen zu können, ist die Fälligkeitsmitteilung. Hier veranlasst ein Notar die Eintragung von einer Eigentumsvormerkung in das Grundbuch. Es ist eine vorläufige Grundbuchsperre, die zu Gunsten des Käufers geht. Hierdurch allerdings hat noch kein Eigentumswechsel stattgefunden. Weiterhin holt ein Notar auch die Unterlagen aller Belastungen von Hypotheken oder Grundschulen bei einer Bank ein, die für eine Löschung notwendig sind. Dem Notar werden durch die Bank die für eine Ablösung noch fälligen Restschulden mitgeteilt. Es gibt viele weitere Informationen, die sich ein Notar einholt, bevor er den Käufer schriftlich auffordert, den Kaufpreis zu bezahlen. Es können zwischen dem Vertragsabschluss und der Fälligkeitsanzeige zwei bis acht Wochen dauern.

Darlehen

Damit die Kauf- und Eigentumsrechte auch rechtens vollzogen werden, kann es auch notwendig sein, ein Darlehen bei der Bank abzuschließen. Hierfür allerdings ist es erforderlich, dass eine Sicherheit hinterlegt wird, damit die Bank nicht auf dem Darlehen sitzen bleibt. Die Hypothek oder Grundschuld stellt hier die wichtigste Sicherheit dar. Die Grundschuld und auch die Hypothek werden im Grundbuch eingetragen. Diese Sicherheit kann aber nur vom Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Dieser ist Verkäufer. Allerdings verlangt den Kaufpreis vor einer Umschreibung. Der Darlehensgeber bezahlt das Darlehen aber erst aus, denn die Grundschuld oder Hypothek im Grundbuch eingetragen ist. Hier gibt es noch einige Dinge, die erfolgen müssen, damit die Grundschuld eingetragen ist. Dabei wechselt aber nicht das Eigentumsrecht, denn es geht, sobald der Verkäufer die Grundschuld hat eintragen lassen, an die Bank über. Die Bank behält solange das Eigentumsrecht, bis der Käufer das Darlehen vollständig zurückbezahlt hat.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Kauf- und Eigentumsrechte zu sichern. Welche dieser am geeignetsten für Käufer und Verkäufer ist, muss im Detail besprochen werden.

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