Denkmalschutz: Wissenswertes und Informatives

Denkmalschutz ist ein Schutz von Natur- und Kulturdenkmalen. Durch den Schutz sollen Denkmale vor Verfälschungen und dauerhaft erhalten bleiben. Außerdem dient der Denkmalschutz auch dem Schutz vor Beschädigungen, Beeinträchtigungen oder Zerstörungen eines Kulturgutes oder Naturerbes.

Durch das Denkmalrecht werden die rechtlichen Definitionen sowie Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes festgelegt. Der Denkmalschutz ist gleichzeitig auch Kulturgutschutz. Werden Arbeiten für die Er- und Unterhaltung eines Kulturdenkmales durchgeführt, dann wird dies als Denkmalpflege bezeichnet. Durch ein kulturelles Erbe kann einer Gesellschaft die Funktion zukommen, dass durch dingliche und sinnliche wahrnehmbare historische Zeugnisse zur Geschichte beitragen und damit ein lebendiges Bild einer Baukunst sowie die Lebensweise aus vergangenen Zeiten erhalten bleiben. Der Denkmalschutz kann auch ein Bestandteil für die Erhaltung von Lebensqualitäten angesehen werden. Eine Denkmalliste bildet die Basis vom Denkmalschutz. Diese Liste verzeichnet alle geschützten Denkmale

16 Denkmalschutzrechte

Schon seit Urzeiten gibt es Bauwerke, die wegen ihres Ansehens oder auch imposanten Dimensionen erhalten werden. Sie sind oft durch Umwidmungen geschützt. Es gibt in nahezu jeder Stadt Gebäude, Sehenswürdigkeiten oder auch gesamte Anlagen, die unter Denkmalschutz stehen. Die Bundesländer sind in Deutschland bei der Gesetzgebungskompetenz sowohl für den Denkmalschutz als auch die Denkmalpflege verantwortlich. Die Gesetzgebungskompetenz ist Teil von der Kulturhoheit von den Ländern. In Deutschland gibt es 16 Denkmalschutzgesetze, in denen der Begriff Denkmalschutz und Kulturdenkmal in unterschiedlicher Weise definiert wird. Die Gesetze sind verschieden gestaltet, allerdings beruhen sie inhaltlich alle auf den einheitlichen Grundprinzipien, ähnlich einem Unisex-Tarif bei einer Krankenversicherung.

Der Denkmalschutz wird bei allen Gesetzen als Öffentliches Interesse definiert und sie beschäftigen sich alle mit dem Schutz von inländischen Kulturdenkmälern. Es gibt im Grunde zwei Systeme, nach welchen in rechtlicher Hinsicht ein Kulturdenkmal entsteht. Zum einen das nachrichtliche System, das im Gesetz für Denkmalschutz bestimmt, welche Bedingungen zu erfüllen sind, wenn ein Objekt als Kulturdenkmal bezeichnet wird. Zum Zweiten gibt es das konstitutive System. Im Denkmalschutzgesetz definiert dieses, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, wenn ein Objekt durch einen Verwaltungsakt einer zuständigen Behörde als Kulturdenkmal benannt werden kann. In diesen beiden Systemen gibt es die Denkmallisten.

Im ersten System hat die Denkmalliste nur einen nachrichtlichen Charakter, im Zweiten einen Rechtsverbindlichen. Durch Rechtsvorschriften garantiert der Staat Denkmalschutz. Auch durch Auflagen, Genehmigungen, Steuergesetze und Auflagen. In vielen Gesetzen hat der Gesetzgeber dem Denkmalschutz einen speziellen Stellewert zugeteilt. Handelt es sich um gefährdete oder hochwertige Denkmale, dann ist in manchen Ländern auch eine Enteignung möglich, die zu Gunsten des Landes gehen. Hiervon allerdings macht man normalerweise keinen Gebrauch, denn die Kosten für eine Enteignungsentschädigung sind zu hoch.

Erkennungszeichen

Denkmalgeschütze Bauwerke sind immer erkennbar, denn sie sind auf spezielle Weise gekennzeichnet. Zum einen gibt es die Denkmalplakette, die es in einigen deutschen Bundesländern gibt. In Nordrhein-Westfalen werden Denkmale mit der Denkmalplakette versehen, die das Landeswappen zeigt. Es gibt viele Objekte, die unter Denkmalschutz stehen. Dabei kann es sich auch um einfache Wohnhäuser handeln, die einen historischen Hintergrund haben. Werden Objekte durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz gefördert, dann sind diese ebenfalls durch eine Plakette gekennzeichnet.

Das Denkmalrecht in Österreich ist nicht wie in Deutschland geregelt, sondern wird durch das Bundesrecht geregelt. Im Internet kann man sich die Denkmalliste ansehen. Es kommen immer mehr Denkmale zu dieser Liste hinzu.

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