Immobilien-Zwangsversteigerung – Schnäppchen-Alarm oder Risiko?

Mit einer Zwangsversteigerung bekommt ein Gläubiger die Möglichkeit, das ihm zustehende Geld wenigstens teilweise zurückzubekommen. Schnäppchen sind hier durchaus möglich, aber es ist auch Vorsicht angeraten.






Sinn und Zweck der Zwangsversteigerung

Bei Zwangsversteigerungen werden unbewegliche Vermögensgegenstände wie Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen, aber auch Flugzeuge und Schiffe durch einen richterlichen Beschluss veräußert. Das so eingenommene Geld wird sodann unter den Gläubigern verteilt. Meist wird das Objekt weit unter Wert verkauft, trotzdem müssen alle Gläubiger mit dem Erlös einverstanden sein. Es ist dies meistens die letzte Möglichkeit des Gläubigers, nämlich dann, wenn der Schuldner entweder unwillig oder nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen.

Lohnende Objekte bei der Zwangsversteigerung

Wenn Sie mittels Zwangsversteigerungen ein Haus oder ein Grundstück erwerben möchten, können Sie am zuständigen Amtsgericht eine Liste der in nächster Zeit bei Zwangsversteigerungen anstehenden Objekte bekommen. Auch im Internet gibt es Portale, auf denen solche Listen veröffentlicht werden. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, den zuständigen Zwangsverwalter zu kontaktieren, dann sollten Sie sich das Objekt auf jeden Fall von außen ansehen und versuchen, auch die Innenräume zu besichtigen. Bei Zwangsversteigerungen können lohnende Objekte zum Verkauf kommen, es kann sich aber auch um recht verwahrloste Häuser handeln.

Sodann sollten Sie mindestens einer Zwangsversteigerung, bei der Sie nicht mitbieten, beiwohnen. Diese sind öffentlich und jeder kann im Zuschauerraum Platz nehmen. So bekommen Sie ein Gefühl dafür, wie es dann bei Ihrer Versteigerung zugeht. Kommt dann das von Ihnen bevorzugte Objekt zur Versteigerung müssen Sie vorab 10% des vom Gericht veranschlagten Verkehrswertes auf das Konto des Richters überweisen. Sonst dürfen Sie nicht mitbieten. Sollten Sie den Zuschlag nicht bekommen, wird die Summe selbstverständlich zurücküberwiesen. Bekommen Sie den Zuschlag, gilt diese Summe als Anzahlung auf den Kaufpreis. Sollten Sie aber keine Möglichkeit haben, das gewünschte Objekt vorher zu prüfen, dann ist Vorsicht angesagt. Wenn Sie es gekauft haben, dann sind Sie auch dafür verantwortlich und tragen sämtliche Risiken.

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